EUROPATREFFEN 2023 Verordnung - Deutsch

Verordnung  - Deutsch

Verhaltensregeln
• Mit Ihrer Anmeldung und Teilnahme an der Veranstaltung bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis zu dieser Verordnung. Alle Teilnehmer und deren Beifahrer bzw. Partner müssen diese Verordnung befolgen und sich jederzeit an die Anweisungen der Organisatoren und des Hilfspersonals halten.

• Bei einem eventuellen Streitfall muss der Teilnehmer und / oder sein Beifahrer bzw. Partner sich ohne Einspruchsrecht einem Entscheid des Organisators fügen. Das nicht befolgen der Verordnung oder eines Entscheides der Organisatoren kann zum unmittelbaren Ausschluss von der Veranstaltung führen. Das Gelände muss dann sofort ohne jegliche Kostenrückerstattung verlassen werden.

• Im unwahrscheinlichen Fall von höherer Gewalt bspw. bei Naturereignissen, Insolvenz des Veranstalters, behördlichen Anordnungen etc. die verhindern, dass der Anlass nicht planmässig durchgeführt werden kann oder abgebrochen werden muss, haben eingeschriebene Teilnehmer keinen Anspruch auf jegliche Entschädigung.

• Der Anlass findet am Pfingstwochenende 2023, vom Freitag 26. Mai 2023 bis Montag 29. Mai 2023 statt. Diese Verordnung gilt ab dem Eintreffen bis zur Rückfahrt über die gesamte Zeit auf dem Gelände und bei den Aktivitäten, welche im Rahmen des Programmes organisiert werden.

• Jeder Teilnehmer muss sich bei der ersten Ankunft anmelden und die an ihn gesendete E-Mail mit der Anmeldebestätigung nach Zahlungseingang vorlegen.

• Wenn der Anmeldebetrag noch nicht entrichtet wurde, ist die Reservation nicht garantiert. Eine Einfahrt und Teilnahme sind nur nach Begleichung des ausstehenden Betrages und sofern Platz verfügbar ist möglich.

• Auf den angewiesenen Parkplätzen, auf dem Areal, dürfen nur die angemeldeten Opel GTs gemäss Anweisung der Organisatoren geparkt werden.

• Zwischen 22.00 Uhr und 07.00 Uhr muss jeder die Nachtruhe anderer Gäste respektieren und sich entsprechend ruhig verhalten.

• Öffentliches Urinieren sowie littering sind verboten.

• Auf dem Areal müssen Hunde angeleint sein. Das freie herumlaufen von Hunden ist verboten.

• Jeder respektiert die Höchstgeschwindigkeit von maximal 5 km/h auf dem Gelände.

• Es dürfen keine Flyer auf den Autos verteilt werden (Scheibenwischer). Flyer zur Abgabe an die Teilnehmer müssen an den Opel GT Club Schweiz zur Prüfung eingereicht werden. Dieser entscheidet über eine Abgabe und die Art der Übergabe an die Teilnehmer.

Händler

• Autoteile müssen in der GT Village angeboten werden. Der Mietpreis beträgt für 8 CHF pro Meter benutzter Standfläche.

• Ein Kofferraumverkauf im GT Paddock für private Fahrer ist verboten.

• Händler haben ab Samstag  08.00 Uhr Zugang zur GT Village.

• Wer schon am Freitag seinen Stand in der GT Village aufbauen möchte, kann diesen für 30 CHF Aufpreis ab 12 Uhr einrichten.

Umweltschutz

• Um Bodenverunreinigung durch ein Öl- oder Treibstofflecks zu vermeiden, muss jeder Fahrer bei möglichen Lecks selber dafür besorgt sein, dass diese unter dem Auto aufgefangen werden.

• Auf dem HSR Areal sind Reparaturarbeiten, das Tanken oder Öl-Wechsel an den Fahrzeugen verboten.


Haftungsausschluss


• Die Teilnahme und der Besuch am Anlass erfolgt auf eigene Gefahr.

• Der Opel GT Club Schweiz, der Organisator und dessen Stellvertreter lehnen jede Haftung bei Schäden ab. Versicherungen sind Sache der Teilnehmer.